Neue Freistellungsbescheinigungen zum Download bereit
Die aktuellen Freistellungsbescheinigungen des Finanzamtes gemäß § 13 UStG und § 48b EStG liegen vor. Sie sind ab dem 11. Oktober 2025 gültig und stehen auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.
Mit diesen Dokumenten wird nachgewiesen, dass bei zukünftigen Abrechnungen und Zahlungen die entsprechenden steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte verwenden Sie daher für Ihre Unterlagen und laufende Projekte ausschließlich die aktuellen Bescheinigungen.
Freistellungsbescheinigung und Steuerschuldnerschaft
Freistellungsbescheinigung und Steuerschuldnerschaft
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Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängersbei Bauleistungen (§ 13b UStG). Gültig bis 30.09.2028
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